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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intra Media Verlag (Stand: 01.06.2019)

§ 1 – Vertragspartner

(1) Der Vertrag kommt zustande zwischen der Intra Media Verlag (im folgenden IMV genannt) und dem Kunden.

(2) Die IMV schließt Verträge nur mit Unternehmern (§ 14 BGB), nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


§ 2 – Vertragsabschluss, Vertragsarten

(1) Bei kostenpflichtigen Eintragungen in unser Firmenverzeichnis kommt der Vertrag alternativ auf einem der nachfolgend beschriebenen Wege zustande: - Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die IMV aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. - Der Kunde erteilt den Auftrag in Textform, der anschließend von der IMV bestätigt wird. Der Kunde erhält mit der Rechnung seinen Auszug des Firmeneintrages auf dem Portal www.städtische-gewerbeauskunft.de.

(2) Der Kunde ist an ein in Textform unterbreitetes Angebot nicht mehr gebunden, falls die IMV dieses nicht binnen 5 Kalendertagen ab Eingang der Bestellung angenommen hat. Bei fernmündlicher Vertragsaufzeichnung sind Vertragsangebot und Vertragsannahme in der Aufzeichnung dokumentiert.

(3) Aufträge mit gesetzes- oder sittenwidrigem Inhalt werden nicht angenommen.


§ 3 – Vertragspflichten allgemein

(1) Der Kunde verpflichtet sich, daran mitzuwirken, dass in Abstimmung mit der IMV ein optimal gestalteter Verzeichniseintrag erstellt werden kann.

(2) Nachdem die Eintragung erstellt worden ist, erhält der Kunde einen Ausdruck der erfolgten Veröffentlichung zugesandt. Diesem Ausdruck liegt auch die Rechnung der IMV bei. Der Kunde hat die Eintragung mit dem ihm zugesandten Inhalt akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Rechnung und des Probeabdrucks der IMV Änderungswünsche in Textform zusendet. Telefonische Änderungswünsche sind zusätzlich unverzüglich in Textform an die IMV zu übermitteln.

(3) Die IMV wird die von den Kunden erteilten Aufträge nach bestem Wissen umsetzen und publizieren. Die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen und vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Vorlagen werden erfasst und für den Eintrag verarbeitet.

(4) Es besteht lediglich hinsichtlich der gängigen Internet-Browser eine Verpflichtung, für eine optisch akzeptable Bildschirmdarstellung der Eintragungen die erforderlichen programmiertechnischen Maßnahmen zu veranlassen.


§ 4 – Bild- und Textvorlagen des Kunden

(1) Nach Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages ist der Kunde verpflichtet, der IMV die zur Erfüllung der mit dem Kunden getroffenen Gestaltungsvereinbarungen erforderlichen Unterlagen (Foto, Texte, Prospekte etc.) zur Verfügung zu stellen. Es ist Vertragspflicht des Kunden, dass diese Vorlagen inhaltlich zutreffend und qualitativ für die Veröffentlichungszwecke ausreichend sind.

(2) Der Kunde haftet gegenüber der IMV dafür, dass er zu Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Bild- und Textvorlagen uneingeschränkt berechtigt ist. Für die Laufzeit des Vertrages über den Firmeneintrag des Kunden erteilt der Kunde der IMV eine insofern zeitlich begrenzte einfache und kostenlose Lizenz zur Nutzung der übermittelten Bild- und Textvorlagen, zweckgebunden für die Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages. Nach Vertragsende des Firmeneintrages werden diese Vorlagen offline gestellt und gesperrt, sofern Sie wegen Aufzeichnungspflichten nicht gelöscht werden können.

(3) Weiterhin haftet der Kunde dafür, dass durch die Übermittlung seiner Bild- und Textvorlagen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Für den übermittelten Inhalt der Einträge ist allein der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich, die rechtliche Zulässigkeit seiner Einträge vor Erteilung des Auftrages abzuklären und erklärt mit Auftragserteilung gegenüber der IMV, dass keine rechtlichen Bedenken gegen den Inhalt seiner Eintragung bestehen. Das gilt insbesondere auch für Freiberufler, z. B. Ärzte, Steuerberater, Anwälte, die ihre berufsrechtlichen Vorschriften zu beachten haben.

(4) Falls die IMV von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die IMV frei von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten.

(5) Bezüglich der zur Erfüllung des Auftrages von der IMV selbst erstellten Bilder, Texte, elektronische Daten und Informationen hat die IMV das Urheberrecht oder die ausschließlichen und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte.


§ 5 – Ausführung der Leistungen des Verlages durch Dritte, Änderung der Domain

(1) Die IMV ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen auch durch ein beauftragtes Unternehmen erbringen zu lassen, wobei die ordnungsgemäße Veröffentlichung gewährleistet sein muss.

(2) Es steht der IMV frei, die Internet-Domain gegebenenfalls zu ändern, wobei auch hier der sonstige Vertragsinhalt und dieselbe Werbewirksamkeit für den Kunden gegeben sein müssen.


§ 6 – Preise, Rechnungen

(1) Die Preisvereinbarung wird, sofern sie sich nicht aus einem in Textform erstellten Vertrag ergibt, telefonisch vereinbart (Aufzeichnung des Vertragsgesprächs im Einverständnis mit dem Kunden).

(2) Die angegeben Preise sind Nettopreise. Dem Kunden wird zusätzlich die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mit dem Auszug des Eintrages zugesandte Rechnung innerhalb des ihm gewährten Zahlungszieles zu zahlen. Skontoabzug wird nur angeboten, soweit dies auf der Rechnung enthalten ist. Der Eintragungspreis ist immer zu Beginn des vereinbarten laufenden Eintragungszeitraumes als Gesamtsumme fällig. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Textform. Zahlungen sind ausschließlich auf ein dem Kunden angegebenes Konto der IMV zu leisten. Die vollständige Begleichung der Rechnung ist, unabhängig von eventuellen Änderungswünschen des Kunden, geschuldet. Die IMV behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges mit dem Eintrag wieder offline zu stellen zu warten, bis der gesamte Rechnungsbetrag ausgeglichen ist.


§ 7 – Änderung und Entfernung von Veröffentlichungen

(1) Stellt sich nach Vertragsabschluss und Auftragserteilung heraus, dass der vollständige Text oder einzelne Textpassagen beziehungsweise Fotos oder sonstige Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, ist die IMV berechtigt, die rechtswidrigen Teile oder falls eine teilweise Einschränkung nicht möglich ist, den gesamten Eintrag nicht weiter zu veröffentlichen. Soweit das möglich ist, hat der Kunde das Recht, rechtskonforme Vorlagen kostenfrei nachzuliefern.

(2) Die IMV behält sich das Recht zur Änderung von Funktionsweise und Layout seiner Website vor, ohne dass der Kunde hieraus Rechte ableiten kann.


§ 8 – Haftung

(1) Die IMV schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der IMV.

(2) Die IMV übernimmt weder eine Garantie noch die Haftung für die ununterbrochene, vollständige und fehlerfreie Verfügbarkeit seiner Webseiten noch für eine gleichbleibende Qualität. Für die notwendige Dauer der Durchführung von erforderlichen Wartungsarbeiten und Störungsbehebungen kann die IMV den Zugang für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 24 Stunden ohne vorherige Benachrichtigung der Kunden unterbrechen, ohne dass Ansprüche auf (anteilige) Rückerstattung von Vergütungen entstehen. Bei Unterbrechungen von mehr als 48 Stunden innerhalb eines Kalendermonates oder bei einer Verfügbarkeit von weniger als 99% im Jahresmittel, werden Ausfallzeiten an die Laufzeit als Verlängerungszeitraum angehängt.

(3) Im Falle von Unterbrechungen des Zugangs zur Webseite der IMV, wegen notwendiger Störungsbehebungen oder Wartungsarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Stromausfall, Unterbrechung von Telekommunikationsverbindungen durch Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen u. ä.) ist eine Schadensersatzpflicht der IMV ausgeschlossen. Die IMV wird die Kunden hierüber, soweit möglich, benachrichtigen und alle gebotenen Maßnahmen zur Hindernisbeseitigung unternehmen.

(4) Die IMV ist kein Vermittler von Rechtsgeschäften des Anzeigenkunden mit Dritten (Kunden des Anzeigenkunden). Sie wird weder Vertragspartei noch tritt sie als Vertreterin einer Partei auf. Vertragsanbahnung, -abschluss und -durchführung liegen außerhalb des mit der IMV geschlossenen Vertrages, so dass die IMV für Vertragsabschlüsse von Kunden mit Dritten auch nicht haftet.

(5) Die IMV garantiert nicht das Zustandekommen von Rechtsgeschäften durch die Nutzung ihrer Webseiten mit dem Firmenverzeichnis oder durch die Internetpräsenz.


§ 9 – Laufzeit, Verlängerung des Vertrages, Kündigung


(1)  Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit aus dem Ursprungsvertrag zu den gleichen Konditionen, wenn dieser nicht 6 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.

(3) Die zu dem Businesseintrag bei Vertragsabschluss einmal zugebuchten Onlineoptionen bleiben bei Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden zu den vereinbarten Konditionen - sofern der Kunde diesem nicht in Textform widerspricht - weiterberechnet.

§ 10 – Ergänzende Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Technische Schritte zum Vertragsabschluss - Insofern wird auf § 2 der AGB verwiesen.

(2) Vertragstextspeicherung/Ausdruck - Der Kunde kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Browsers "Speichern unter" die betreffende Internetseite auf seinem Computer sichert. Durch die Druckfunktion seines Browsers hat er zudem die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Die IMV selbst speichert die Vertragstexte und macht sie dem Kunden auf Wunsch per Email oder per Post zugänglich.

(3) Korrekturmöglichkeit -Seine Eingaben kann der Kunde während des Bestellvorgangs jederzeit korrigieren.

(4) Sprache - Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(5) Verhaltenskodex - Die IMV hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.


§ 11 - Datenschutz

(1) Alle von der IMV erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten sowie weitere zur Vertragserfüllung übermittelte Informationen und Vorlagen werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Es wird an Kundendaten Vor- und Familiennamen des Kunden, die zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse gespeichert. Die erhobenen Kundendaten werden nicht an andere Dritte weitergegeben, ausgenommen rechtlich notwendige Maßnahmen (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien).
(2) Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.


§ 12 – Gerichtsstand /Erfüllungsort

Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird der Firmensitz der IMV als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird der Firmensitz der IMV als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


§ 13 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Hinweis: Für den mit uns geschlossenen Vertrag besteht weder ein vereinbartes Rücktrittsrecht, eine Probezeit oder Widerrufsrecht. Verträge werden mit Ihnen als Gewerbebetrieb / Unternehmer / Freiberufler und nicht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB abgeschlossen.

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